Hier könnt Ihr die Satzung und das Protokoll der JHV 2022 als pdf herunterladen:
Satzung2019 Protokoll_2024_Mai
Borussen-Express-Coesfeld 92
Satzung (überarbeitete Fassung vom 31.05.2019)
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Gründung
Der Fanclub führt den Namen „Borussen-Express-Coesfeld´92“. Der Sitz des Fanclubs ist Coesfeld. Das Geschäftsjahr entspricht der Saison, 01.06.-31.05. eines Jahres.
Das Gründungsdatum ist der 01.07.1992.
§2 Körperschaften
Der Fanclub steht in der offiziellen Fanclubliste vom VFL Borussia Mönchengladbach 1900 e.V.
§3 Zweck des Fanclubs
Zu den Zwecken des Fanclubs zählen u.a.:
- Unterstützung des Vereins VFL Borussia Mönchengladbach 1900 e.V.
- Teilnahme und Ausrichtung sportlicher Veranstaltungen
- Kontakte zu anderen Fanclubs und Vereinen knüpfen und pflegen
- Pflege der Geselligkeit
- Aktivitäten wie z.B. Fahrten zu Spielen organisieren
- Soziale Projekte zu fördern und zu unterstützen
§4 Erwerb der Mitgliedschaft
Es kann grundsätzlich jeder die Mitgliedschaft erwerben. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mitgliedsantrag muss bei einem Mitglied des Vorstandes eingereicht werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter. In besonderen Fällen kann der Vorstand dem Antrag widersprechen. Mit der Unterschrift auf dem Mitgliedsantrag wird die aktuelle Fanclubsatzung anerkannt. Die Satzung wird zusammen mit dem Mitgliedsantrag ausgegeben.
§5 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich zum 01.05. für die kommende Saison eingezogen. Bei neuen Mitgliedern wird unmittelbar nach deren Eintritt der anteilige Beitrag für das Geschäftsjahr eingezogen.
Änderungen der persönlichen Daten, insbesondere der Kontoverbindung sind dem Vorstand zeitnah mitzuteilen. Etwaige entstehende Gebühren der Nichteinlösung trägt das Fanclubmitglied.
Fanclubmittel dürfen nur für Fanclubzwecke (siehe Satzung §3) verwendet werden.
§5a aktuelle Beitragshöhen
Stand 10.04.2015 beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:
- Für Vollverdiener 35,– EUR p.a.
- Für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Azubis und Rentner 20,– EUR p.a.
Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres ist die Mitgliedschaft kostenfrei.
§6 Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung des Mitgliedes zum Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist beim Vorstand einzureichen. Entscheidend für den Zeitpunkt der Kündigung ist das Datum des Poststempels.
§7 Ausschluss eines Mitgliedes
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes vom Fanclub ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Zahlungsaufforderung durch den den Kassierer die Beiträge für das laufende Geschäftsjahr nicht entrichtet hat.
§7a
Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Fanclubenteressen oder das Ansehen des Fanclubs verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Es reicht die einfache Mehrheit. Der Beschluss und die Kündigung der Mitgliedschaft ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen.
§8 Bustouren
- Die jeweiligen Busfahrpreise richten sich nach den jeweiligen marktüblichen Preisen. Zur Zeit (Stand 20.05.2016) werden folgende Fahrpreise zu den Heimspielen fällig:
- Mitglieder ab dem 16 Lj. 13,– EUR
- Mitglieder unter 16 Jahren 6,50 EUR
- Nichtmitglieder ab dem 16. Lj. 16,– EUR
- Nichtmitglieder unter 16 Jahren 8,– EUR
Für eine einfache Fahrt wird entsprechend die Hälfte des jeweiligen Preises fällig. Der Fahrpreis ist vor Antritt der Fahrt beim Kassierer zu entrichten.
- Abmeldungen der Busfahrt sind kostenfrei bis Dienstagabend (Bei Fahrten am Wochenende) bzw. Freitagabend (bei Spielen in der Woche) vor dem jeweiligen Spiel per Mail beim Vorstand möglich. Bei zu späten Abmeldungen (es wurde nicht selber Ersatz besorgt) wird der komplette Fahrpreis fällig. Bei Gruppenanmeldungen haftet der jeweilige Anmeldende für seine Mitreisenden.
- An- und Abmeldungen sind nur über die auf der Homepage veröffentlichte Mailadresse des Fanclubs möglich.
- Abfahrtzeiten und Änderungen der Modalitäten sind auf der Homepage, der Facebook Seite oder der Tagespresse in Eigenverantwortung zu entnehmen.
- Der Fanclub übernimmt keine Gewähr.
§9 Organe des Fanclubs
Die Organe des Fanclubs sind:
- Der Vorstand, bestehend aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer.
- Ein Beisitzer (Orga, sportlicher Leiter, Presse)
- Die Jahreshauptversammlung
- Kassenprüfer (Wahl für das kommende Geschäftsjahr durch die Versammlung)
In den Vorstand kann nur gewählt werden, wer das 21. Lebensjahr erreicht hat und mindestens 3 Jahre Mitglied im Fanclub ist. Der Vorstand vertritt den Fanclub gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand kümmert sich um alle relevanten Belange des Fanclubs und dient den Mitgliedern als Ansprechpartner.
Die Mitglieder des Vorstandes haften nicht privat.
§10 Amtsdauer und Wahlsystem Vorstand , Beisitzer
Die Mitglieder des Vorstandes und der Beisitzer werden für jeweils zwei Jahre von der Jahreshauptversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder und Beisitzer werden einzeln gewählt.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist binnen acht Wochen nach dem Bekanntwerden eine außerordentliche Jahreshauptversammlung einzuberufen.
Es stehen jedes Jahr Vorstandswahlen an. In 2016 standen die Ämter des 1. Vorsitzenden des 2. Vorsitzenden, des Kassierers sowie des Beisitzers zur Wahl. Im kommenden Jahr wird der 2. Vorsitzende neu gewählt.
Zur Wahl reicht die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung aus.
§11 Aufgaben des Kassenprüfers
Der Kassenprüfer wird jedes Jahr auf der Jahreshauptversammlung für das kommende Geschäftsjahr gewählt. Ihm obliegt die Prüfung sämtlicher Kassenbücher und des Jahresabschlusses des Fanclubs. Er fertigt einen entsprechenden Bericht an und stellt diesen auf der Jahreshauptversammlung den Mitgliedern vor. Der Kassenprüfer beantragt auf der Jahreshauptversammlung die Entlastung des Vorstandes.
§12 Jahreshauptversammlung
Die planmäßige Jahreshauptversammlung findet jedes Jahr im Mai/Juni statt. Der Vorstand hat die Mitglieder rechtzeitig zu informieren und einzuladen. Der Termin muss den Mitgliedern spätestens 12 Tage vor der Jahreshauptversammlung incl. Tagesordnung zugehen. Die Einladung erfolgt über die Mailadresse, Homepage, den Aushang im Kasten des Fanclubs und über die Facebook Seite.
Die Leitung der Jahreshauptversammlung obliegt dem 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung dem 2. Vorsitzenden. Sie ist nicht öffentlich. Auf Antrag und Beschluss des Vorstandes können Gäste zugelassen werden. Die Art der jeweiligen Abstimmung wird von der Versammlung bestimmt. Beantragt ein anwesendes Mitglied geheime Wahl, so ist dieses bindend. Beschlussfähig ist die Versammlung, wenn mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Anträge und Wahlen bedürfen de einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Das Protokoll der Jahreshauptversammlung hat alle wesentlichen Inhalte wiederzugeben und ist den Mitgliedern über die Homepage zur Verfügung zu stellen
§12a außerordentliche Jahreshauptversammlung
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Jahreshauptversammlung einberufen, wenn es dem Zwecke des Fanclubs dient.
§13 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung.
§14 Auflösung des Fanclubs
Die Auflösung des Fanclubs kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung beschlossen werden Es genügt die einfache Mehrheit.
§14a Liquidationsvermögen
Im Falle einer Auflösung des Fanclubs wird das vorhandene Guthaben, nach Abzug aller noch ausstehenden Kosten zu gleichen Teilen an alle volljährigen Mitglieder ausgezahlt, die mindestens 5 Jahre Mitglied im Fanclub sind.
Die vorstehende Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 20.05.2016 beschlossen.
Coesfeld, 20.05.2016
Jörg Huesmann Jörg Wink Christian Frieling